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Alpenverein Trier


Mitglied im Deutschen Alpenverein e.V. ...

 

...wird man durch Eintritt in eine der über 355 regionalen Sektionen. Im Raum Mosel, Saar, Eifel, Hunsrück ist die Sektion Trier Ihr Ansprechpartner. Die über 1.000.000 Mitglieder des Deutschen Alpenvereins - davon ca. 2.850 in der Sektion Trier - haben eine Reihe guter Gründe, Mitglied in dieser Gemeinschaft zu sein:

  • Sie treten gemeinsam ein für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt
  • Sie haben einen umfangreichen Versicherungsschutz bei der Ausübung des Bergsports
  • Sie erhalten sechsmal jährlich das Bergsteigermagazin DAV Panorama kostenlos frei Haus
  • Sie erhalten verbilligtes Übernachten auf über 300 Alpenvereinshütten in den Alpen und bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe
  • Sie sind recht gut informiert über Umwelt und Naturschutz
  • Sie haben deutschlandweit kostenlosen oder vergünstigten Zugang zu den DAV-Kletteranlagen
  • Sie haben umfangreiche Ausbildungsmöglichkeiten in allen Arten bergsportlicher Aktivität mit hohem Sicherheitsstandard

Die Mitgliedschaft wird schriftlich mit dem Aufnahmeantrag   beantragt. Sie können den Aufnahmeantrag -beschreibbar- von unserer Webseite auf Ihren Computer als PDF-Datei speichern, ausfüllen und ausdrucken. Nachdem Sie ihn unterschrieben haben, senden sie ihn eingescannt per E-Mail oder ausgedruckt per Post, oder per Fax in unsere Geschäftsstelle.

Hier finden Sie den Aufnahmeantrag.

Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrgs.

Versand...
per E-Mail:

per Post: Gerty-Spies-Str. 5, 54290 Trier

per Fax:

Nach Einzug der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages wird Ihnen dann der Ausweis per Post zugesandt.

Sie können auch eine Nachricht mit Ihrem Anliegen an die Geschäftsstelle schreiben und dort einen Aufnahmeantrag anfordern.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne in der Geschäftsstelle besuchen oder uns telefonisch, per E-Mail oder per Fax erreichen.

 

Jahresbeiträge
Mitglieder ab 26 Jahre (A-Mitglied) 60,00 Euro
Ehepartner/Lebenspartner*1) (B-Mitglied)  32,00 Euro
Bergwacht (B-Mitglied) 32,00 Euro
Schwerbehindert ab 26 Jahre (B-Mitglied)           32,00 Euro
Senioren ab 71 Jahre (B-Mitglied)  24,00 Euro
Gastmitglied *3) (C-Mitglied)
nur möglich, wenn bereits Mitglied in einer anderen Sektion
10,00 Euro
Junior Schwerbehindert 19-25 Jahre (D-Mitglied)  21,00 Euro
Junior 19-25 Jahre (D-Mitglied)  42,00 Euro
Kind/Jugend  Einzelmitglied 0 - 18 Jahre (K/J-Mitglied) 42,00 Euro
Kind/Jugendliche Schwerbehindert 0 - 18 Jahre (K/J-Mitglied)  0,00 Euro
Kinder/Jugendliche im Familienbeitrag 0 - 18 Jahre (K/J-Mitglied) 0,00 Euro
Familienbeitrag - Kinder/Jugendliche 0 - 18 Jahre
(A-Mitglied + B-Mitglied + K/J-Mitglied)
92,00 Euro

Familienbeitrag*2) Alleinerziehende (auf Antrag)
Kinder/Jugendliche 0 - 18 Jahre (A-Mitglied + K/J-Mitglied)

60,00 Euro
Bei einer Mitgliedschaft in einer Sektion des Deutschen Alpenvereins handelt es sich um  eine Jahresmitgliedschaft. Sie umfasst jeweils den Zeitraum vom 01. Januar bis  31. Dezember. Bei einem Eintritt während eines Jahres läuft die Mitgliedschaft ab dem Eintrittsdatum. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und beim Eintritt zu zahlen. Neumitgliedern wird bei einem Eintritt ab 01. September nur der halbe Jahresbeitrag berechnet.
In die nächste Altersstufe wird eingestuft, wer im Kalenderjahr das dort angegebene Alter vollendet.
Einmalige Aufnahmegebühr
Mitglieder ab 26 Jahre (A-Mitglied) 30,00 Euro
Ehepartner/Lebenspartner (B-Mitglied)  15,00 Euro
Bergwacht, Schwerbehindert, Senioren ab 71 Jahre (B-Mitglied) 15,00 Euro
Junior 19-25 Jahre (D-Mitglied)   20,00 Euro
Kind/Jugend  Einzelmitglied 0 - 18 Jahre (K/J-Mitglied) 20,00 Euro
Familienbeitrag  Kinder/Jugendliche 0 - 18 Jahre
(A-Mitglied + B-Mitglied;
oder Alleinerziehende A-Mitglied; + K/J-Mitglied)
30,00 Euro
Erläuterung Lebenspartner/Alleinerziehende:

*1) Erläuterung Ehepartner/Lebenspartner:
Auch Lebenspartner haben jetzt die Möglichkeit als B-Mitglied, bzw. in eine Familienmitgliedschaft, aufgenommen zu werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
a) Das Partnermitglied gehört derselben Sektion wie das dazugehörige Mitglied mit
    Vollbeitrag (A-Mitglied) an.
b) Es besteht eine identische Anschrift, bzw. beide wohnen in der selben Wohnung.
c) Der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen.

*2) Erläuterung Alleinerziehende:
Alleinerziehende mit Kindern haben jetzt die Möglichkeit, eine Familienmitgliedschaft zu beantragen. Die Kinder bis 18 Jahre sind dabei beitragsfrei. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
a) Der oder die Alleinerziehende stellt einen formlosen schriftlichen Antrag
    auf Familienmitgliedschaft (auch als E-Mail möglich).
b) Es besteht eine identische Anschrift, bzw. alle wohnen in der selben Wohnung.

*3) Erläuterung Gastmitglied:
Gastmitglied sind Mitglieder, die einer anderen Sektion des DAV oder einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.

Sektionswechsel:

Bei einem Sektionswechsel ist folgendes zu beachten:

Sie kündigen die Mitgliedschaft in Ihrer alten Sektion zum Jahresende wegen Sektionswechsel und werden für das laufende Jahr in der Sektion Trier beitragsfrei C-Mitglied. Sie erhalten den entsprechenden Mitgliedsausweis, der Ihnen die Mitgliedsrechte in der Sektion Trier einräumt (z.B. Nutzung einer Kletteranlage). Im nächsten Jahr wird die C-Mitgliedschaft in eine Hauptmitgliedschaft umgewandelt. Der Mitgliedsausweis Ihrer alten Sektion bleibt bis dahin gültig.

Nach Eingang Ihrer Kündigung bei Ihrer alten Sektion wegen Sektionswechsel erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre bisherige Mitgliedschaft im Alpenverein. Sie brauchen dann zur kontinuierlichen Fortsetzung Ihrer Mitgliedschaft nur die Bescheinigung Ihrer alten Sektion und einen Aufnahmeantrag bei unserer Sektion vorlegen.

Da jede Sektion rechtlich ein eigenständiger Verein ist, müssen sie auf jeden Fall einen Aufnahmeantrag bei uns stellen. Eine Aufnahmegebühr ist bei einem Sektionswechsel nicht zu zahlen, da Sie bereits Mitglied im Alpenverein sind. Bei einem Sektionswechsel im laufenden Jahr entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, der Mitgliedsbeitrag wurde an die alte Sektion entrichtet.